on der Baumannshöhe erzählt G. H. Behrens in der Hercynia curiosa,
daß ein gewisser feiner Mann, welcher nicht gar weit von der Höhle
gewohnet, und dieselbe denen kuriosen Reisenden auf ihr Verlangen
gezeiget, sich einesmals habe gefallen lassen, ganz alleine ohne einige
Gefährten mit brennenden Lichtern, wie gebräuchlich, in die Höhle zu
steigen, und darinnen eines und das andere noch weiter zu erkundigen,
nachdem demselben aber die Lichter in währender Durchsuchung der
Höhle eines nach dem andern verloschen, und er zu seinem Unglück
das mitgehabte Feuerzeug nicht finden können, habe er sich vergebens
bemühet, die Ausfahrt wieder anzutreffen, derowegen er darinnen drei
ganze Tage und Nacht ohne Speise und Trank zugebracht, im Finstern
herum getappet, und so lange in der Irre gewandert, bis ihm endlich ein
Engel in Gestalt eines brennenden Lichtes oder Feuers erschienen, und
denselben aus der Höhle geführet; als er nun also wunderlich errettet
worden, und unverhofft wieder aus derselben an das Tageslicht kommen,
habe er solches erzählet, aber nur drei Tage darauf noch gelebet,
und sei hernach gestorben. Ebenermaßen berichtet Eckstormius, wie in
denen Eisenhütten bei dem Rübelande ein armer gemeiner und seinen
seligen Eltern bekannter Mann sich aufgehalten, welcher einesmals, als
die Höhle noch offen gestanden, und mit keiner verschlossenen ür
verwahret gewesen, sich unterstanden, ganz alleine vor sich in die Höhle
zu kriechen, habe sich aber aus denen Klüften nicht wieder finden können,
weilen er kein brennendes Licht mit sich genommen, derohalben
er acht Tage lang mit Herumwandern daselbst zubringen müssen, bis
er endlich durch Gottes sonderbare Hilfe hinwieder an des Tages Licht
gelanget, und nach dem noch eine Zeit lang gelebet; in diesen acht Tagen
aber habe er vor großer Furcht und Schrecken ganz eisgraue Haare
bekommen; weilen derselbe durch viele Gespenster, wie er erzählet, auf
mancherlei Art geplaget worden, denn es hätten etliche derselben ihn
angegriffen, eines Diebstahls beschuldiget, und deswegen aufzuhängen
befohlen; wenn er nun dieser los gewesen, sei er von andern eines
Totschlages bezüchtigt, und daher zum Schwert verdammet worden.
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